Häusliche Krankenpflegen · Tagespflegen · Ambulante Pflegen · Fahrdienst – Ihre Pflegedienste in Thüringen und Sachsen!
Pflege
Plötzlich auf Pflege durch andere angewiesen zu sein, kann jeden treffen. Beruhigend, wenn man sich dann in guten Händen weiß.
Unser Pflegedienst bietet Ihnen dabei genau die Hilfe und Unterstützung an, die Sie benötigen. Ganz so, wie Sie sich das wünschen, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Ein auf Sie abgestimmtes Leistungspaket zu schnüren und dabei auf Ihre Lebenssituation und Ihre Wünsche einzugehen, das ist unser Anspruch.
Pflege Zuhause
Zu Hause leben bedeutet Geborgenheit und Vertrautheit. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Leben in gewohnter Umgebung weiterzuführen. Ob im Fall einer Erkrankung, nach einem Unfall, nach einem Krankenhausaufenthalt oder altersbedingt: wann immer Sie Hilfe benötigen, sorgen wir dafür, dass Sie in Ihren eigenen vier Wänden bestens versorgt sind. Wir sind für Sie mobil, damit Sie es bleiben.
Die Pflegesachleistung Grundpflege umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, die darauf abzielen, die grundlegenden Bedürfnisse und die Lebensqualität von pflegebedürftigen Personen zu erhalten und zu verbessern. Dazu gehören:
Die Pflegesachleistung Grundpflege ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, eine angemessene Versorgung und Unterstützung erhalten, um ihre Lebensqualität zu fördern und ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Diese Dienstleistungen werden von qualifiziertem Pflegepersonal erbracht, das auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen eingeht.
Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung und umfasst eine Reihe von Tätigkeiten, die auf ärztliche Anweisung durchgeführt werden. Diese wird benötigt, um bestimmte medizinische Zustände zu behandeln und die Gesundheit und das Wohlbefinden des Patienten zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung erfordert und von der Krankenkasse finanziert werden kann. Die genauen Kosten und die Höhe der Zuzahlung hängen von den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Leistungen ab. Die Kosten können vollständig von der Krankenkasse übernommen werden oder erfordern eine Beteiligung des Patienten. Es ist ratsam, sich direkt bei der Krankenkasse nach den genauen Bedingungen und Kosten zu erkundigen. Gern unterstützen wir Sie dabei.
Die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung in der häuslichen Pflege nach § 45 b ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, um die Pflegesituation zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern.
Leistungsbetrag: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 Euro. Dieser Betrag steht den Pflegebedürftigen zur Verfügung, um ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag zu fördern und um pflegende Angehörige zu entlasten.
Zweck der Leistung: Die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung hat das Ziel, Pflegebedürftigen die Möglichkeit zu geben, ihren Alltag eigenständig zu gestalten und gleichzeitig die Belastung der pflegenden Angehörigen zu verringern.
Beispiele für Leistungen: Die Leistungen, die mit diesem Entlastungsbetrag finanziert werden können, sind vielfältig und darauf ausgerichtet, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. Dazu gehören:
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) ist eine wichtige Maßnahme, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Pflegebedürftige sowie ihre Pflegepersonen bestmöglich zu unterstützen, individuelle Bedürfnisse zu besprechen und die bestmögliche Pflege und Betreuung umzusetzen.
Ziel der Pflegeberatung: Das Hauptziel der Pflegeberatung ist es, die Qualität der Pflege zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Die Beratung hilft auch dabei, Entscheidungen über die Inanspruchnahme weiterer Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu treffen.
Zielgruppe: Die Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige, die zu Hause ohne die Hilfe eines professionellen Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten.
Regelmäßigkeit der Beratung: Die Häufigkeit der Beratung hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab. Für Pflegegrade zwei und drei findet die Beratung einmal halbjährlich statt, während sie für Pflegegrade vier und fünf einmal vierteljährlich durchgeführt wird.
Inhalt der Beratung: Die Pflegeberatung kann verschiedene Themen abdecken, darunter die Überprüfung der aktuellen Pflegesituation, die Bewertung des Pflegebedarfs, die Empfehlung von Pflegekursen und Schulungen sowie die Erörterung weiterer Entlastungsangebote. Es geht darum, individuelle Bedürfnisse und Unterstützungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Durchführung der Beratung: Die Pflegeberatung kann von spezialisierten Pflegeberatern oder Pflegediensten durchgeführt werden. Die Pflegekasse kann Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei Bedarf Ressourcen und Unterstützung zur Verfügung stellen, um die Beratung durchzuführen und entsprechend umzusetzen.
Die Pflegehilfsmittelberatung ist eine wertvolle Ressource, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige die notwendigen Hilfsmittel erhalten, um ihre Pflegesituation zu erleichtern und ihre Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. Sie sollten sich bei Ihrer Pflegekasse nach den genauen Bedingungen und dem Verfahren für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erkundigen und die Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Auswahl zu treffen.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Gemäß § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Dieser Anspruch besteht, um die Pflege und Versorgung zu erleichtern und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhöhen.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für die notwendigen Pflegehilfsmittel. Dies bedeutet, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die finanzielle Unterstützung für diese Hilfsmittel erhalten.
Beispiele für Pflegehilfsmittel: Pflegehilfsmittel sind vielfältig und können je nach den spezifischen Bedürfnissen variieren. Einige Beispiele für Pflegehilfsmittel sind Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Hautpflegeprodukte.
Die Verhinderungspflege ist eine äußerst wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen in verschiedenen Situationen zu entlasten. Dies kann bedeuten, die stundenweise Verhinderunsgpflege im heimischen Umfeld zu ermöglichen. Jedoch auch die 24 / 7 Pflege in unseren medizinischen Einrichtungen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse nach den genauen Bedingungen und dem Verfahren für die Beantragung von Verhinderungspflege zu erkundigen.
Zweck der Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, sei es für Urlaub, aus gesundheitlichen Gründen oder für private Termine, ohne die Pflege der pflegebedürftigen Person zu vernachlässigen. Gleichzeitig bietet sie Pflegebedürftigen die Möglichkeit, weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und eine angemessene Versorgung zu erhalten.
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:
Finanzielle Leistungen: Für die Verhinderungspflege stehen 1.612 Euro jährlich zur Verfügung. Selbst wenn bereits Leistungen von einem professionellen Pflegedienst in Anspruch genommen werden, hat die pflegebedürftige Person immer noch Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung.
Umfang der Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder für einen längeren Zeitraum (maximal 6 Wochen bzw. 42 Tage pro Kalenderjahr) in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht es, die Pflegebedürftigen für eine festgelegte Zeit angemessen zu versorgen, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
Antragstellung: Die Verhinderungspflege kann jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten im Voraus zu tragen und anschließend eine Kostenerstattung zu beantragen.
Weiterhin gewohnte Leistungen: Selbst wenn die Verhinderungspflege genutzt wird, behält die pflegebedürftige Person ihre gewohnten Pflegeleistungen bei und erhält weiterhin die entsprechenden Leistungen.
„Palliativ“ leitet sich vom lateinischen Wort „pallium“ ab. Es bedeutet so viel wie „den Mantel um etwas legen“, „behüten“, „beschützen“.
Die Palliativpflege umfasst nicht nur die medizinische Versorgung, sondern die ganzheitliche Betreuung. Nicht nur der Sterbende wird betreut, sondern auch seine Angehörigen.
Unser Ziel ist es, die verbleibenden Tage so angenehm und erträglich wie möglich zu gestalten. Einfühlungsvermögen, ein stets offenes Ohr und das Erkennen der Wünsche der zu pflegenden Person sind uns deshalb ganz besonders wichtig. Unsere Pflegekräfte leisten psychische Unterstützung während der schwierigen letzten Lebensphase – zum einen für den Pflegebedürftigen selbst und vor allem auch für dessen Angehörige.
Die Sterbebegleitung zu Hause ermöglicht einen würdevollen Abschied. In einer gewohnten Umgebung. Mit seinen Angehörigen. Mit Gedanken und Erinnerungen an die Lebensgeschichte.
Zur Palliativbetreuung gehört auch die Palliativberatung des Patienten und der Angehörigen über die letzte Lebensphase.
Viele Patienten haben Angst vor Schmerzen und möchten am Ende ihres Lebens nicht leiden. Eine angemessene Schmerztherapie durch die Palliativversorgung ermöglicht ein würdevolles Leben mit mehr Lebensqualität.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist im § 37b SGB V festgeschrieben und wird von den Krankenkassen übernommen. Hierfür können zusätzliche Palliative-Care-Teams mit involviert werden.
Ordnet der behandelnde Arzt die häusliche Sterbebegleitung an, kann eine Genehmigung zur Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
Folgende Maßnahmen beinhaltet die SAPV:
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten innerhalb eines Pflegedienstes spielen eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden und die Lebensqualität der betreuten Personen. Diese Tätigkeiten umfassen eine Vielzahl von Aufgaben, die darauf abzielen, ein sauberes, sicheres und angenehmes Wohnumfeld zu schaffen. Dazu gehören unter anderem die Reinigung der Wohnräume, das Wäschewaschen und -bügeln, die Zubereitung von Mahlzeiten sowie die Unterstützung bei den Einkäufen.
Durch diese hauswirtschaftlichen Dienstleistungen wird nicht nur die körperliche Hygiene gefördert, sondern auch ein Gefühl von Geborgenheit und Normalität vermittelt. Die Mitarbeiter unseres Teams arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und eine persönliche Atmosphäre zu schaffen. So tragen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wesentlich dazu bei, Ihre Selbstständigkeit zu fördern und Ihre Lebensqualität zu verbessern.
Tagespflege
Die Öffnungszeiten der Tagespflegeeinrichtungen variieren, sind jedoch in der Regel von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Weitere Zeiten können auf Anfrage verfügbar sein.
Die Tagespflegeeinrichtungen bieten eine wertvolle Möglichkeit für Pflegebedürftige, ihren Tag in angenehmer Gesellschaft zu verbringen und gleichzeitig eine Entlastung für pflegende Angehörige zu ermöglichen.
Die Tagespflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, den Tag in einer angenehmen Gemeinschaft zu verbringen und gleichzeitig ihre Pflegebedürfnisse abzudecken. Sie ist auch eine gute Option für Menschen, deren Angehörige die Betreuung am Abend und in der Nacht übernehmen können, da sie eine Alternative zum Pflegeheim bietet.
Erleben Sie eine schöne Zeit in der Gemeinschaft anderer Menschen! Gestalten Sie den Tag nach Ihren Wünschen und lassen Sie sich mitnehmen – von den Angeboten unserer Tagespflegeeinrichtungen. Wir begleiten und unterstützen Sie mit unserem qualifizierten Pflegepersonal. Gern holen wir Sie morgens ab und bringen Sie abends wieder nach Hause. Pflegende Angehörige erfahren auf diese Weise eine wertvolle Entlastung und Hilfe.
Die Gäste werden morgens vom Fahrdienst zu Hause abgeholt und abends wieder zurück in ihr Zuhause gebracht. Unsere Tagespflege eignet sich auch gut für Menschen mit Erkrankungen, deren Angehörige abends und nachts die Betreuung übernehmen können – hier bietet sie eine gute Alternative zum Pflegeheim.
Neujahrsfest
Schlachtefest Wurstverkostung
Wir feiern das
Faschingsfest
Filmtag im Kinoraum
Akkordeon & Musik mit Eddi
Ausflug nach Eisenberg
(Tagespflege Eisenberg)
Wir feiern das
Osterfest
Filmtag im Kinoraum
Besuch vom Kindergarten
Ausflug zu den
Dornburger Schlössern
Puppentheater Open Air
Ausflug in den Zoo Gera
Sommerfest mit
Alpaka-Wanderung
Filmtag im Kinoraum
Ausflug zur Janismühle (Kremserfahrt)
Besuch von
Therapiehunden
Ausflug zum
Gernewitz Strohatelier
Ausflug zur
Leuchtenburg
Wir feiern das
Oktoberfest
Filmtag im Kinoraum
Adventsbasteln
Ausflug zur Imaginata
Wir feiern das
Weihnachtsfest
Kino mit Märchen
im Kinoraum
Pflegegrad
Die Beantragung eines Pflegegrades nach der Pflegereform im Jahr 2018 ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige die angemessenen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin wünschen, stehen Ihnen Ansprechpartner an verschiedenen Standorten zur Verfügung.
Seit der Pflegereform im Jahr 2018 wurden die früheren Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Diese Änderung ermöglicht eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen krankheits- oder altersbedingten Einschränkungen, einschließlich psychischer Erkrankungen und Demenz.
Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich nicht mehr nur nach körperlichen Einschränkungen, sondern berücksichtigt auch zunehmend Einschränkungen der Alltagskompetenz im Allgemeinen. Dies kann durch psychische Erkrankungen wie Depression oder altersbedingte Demenz und kognitive Beeinträchtigungen gegeben sein.
Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Daher ist es ratsam, den Antrag zur Ermittlung eines Pflegegrades so früh wie möglich zu stellen.
Es kann hilfreich sein, sich bei der Antragstellung von einem spezialisierten Team oder einer Pflegeberatungsstelle unterstützen zu lassen. Diese Experten können Sie durch den Prozess führen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.
Jeder Pflegegrad ist mit bestimmten Leistungen verbunden. Es ist wichtig zu verstehen, welche Leistungen mit welchem Pflegegrad einhergehen. Ihr Pflegeberater kann Sie über die Leistungen informieren, die für Ihren individuellen Pflegebedarf relevant sind.
Die rechtzeitige Beantragung eines Pflegegrades ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung erhalten. Wenn Sie Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades haben, wenden Sie sich an Ihr örtliches Pflegeberatungsteam oder eine Pflegeberatungsstelle, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Unsere Familie wächst
Wir freuen uns, unsere Standorte und Dienstleistungen zu erweitern und suchen nach neuen Möglichkeiten, um unseren Wirkungskreis zu vergrößern.
Bei der care & mehr GmbH Pflege & Services setzen wir auf stetiges Wachstum und sind daher immer auf der Suche nach geeigneten baulichen Objekten zur Miete oder Pacht.
Neben der Erweiterung unserer Standorte sind wir auch an der Übernahme von Pflegediensten interessiert. Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben und daran denken, Ihr Unternehmen in erfahrene Hände zu übergeben, laden wir Sie herzlich zu einem Gespräch mit uns ein.
Wir sind offen für Kooperationen und möchten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Pflege und Betreuung sicherstellen.
Unsere Erfahrung spricht für sich: Mit stolzen 30 Jahren in der Branche sind wir fest davon überzeugt, dass wir durch unser Know-how und unser Engagement einen wertvollen Beitrag zur Pflege und Betreuung leisten können.
Möchten Sie von unserer Erfahrung und unserer Vision profitieren? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gespannt auf die Möglichkeiten, die sich bieten, und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu wachsen und eine qualitativ hochwertige Pflege für unsere Kunden sicherzustellen.
Neben der Erweiterung unserer Standorte sind wir auch an der Übernahme von Pflegediensten interessiert. Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben und daran denken, Ihr Unternehmen in erfahrene Hände zu übergeben, laden wir Sie herzlich zu einem Gespräch mit uns ein.
Wir sind offen für Kooperationen und möchten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Pflege und Betreuung sicherstellen.
Unsere Erfahrung spricht für sich: Mit stolzen 30 Jahren in der Branche sind wir fest davon überzeugt, dass wir durch unser Know-how und unser Engagement einen wertvollen Beitrag zur Pflege und Betreuung leisten können.
Möchten Sie von unserer Erfahrung und unserer Vision profitieren? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gespannt auf die Möglichkeiten, die sich bieten, und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu wachsen und eine qualitativ hochwertige Pflege für unsere Kunden sicherzustellen.
Sie haben Fragen oder wünschen einen Beratungstermin? Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner vor Ort!
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